Armut

Hilfen, die ins Leere laufen

Teilhabeleistungen der Bundesregierung kommen einer Expertise zufolge selten bei den Familien an. Warum? Und wie können Schulen im Brennpunkt helfen?

Wenn Familien arm sind, leiden dar­unter auch die Kinder. Dann reicht das Geld zum Beispiel nicht, um das Mittag­essen in der Schule oder den Klassen­ausflug zu bezahlen. Viel­leicht ist die Mitgliedschaft im Sportverein zu teuer oder das Aus­leihen eines Musik­instruments. Damit mehr Kinder unab­hängig vom Geldbeutel ihrer Eltern bei solchen Aktivitäten mit­machen können und niemand ausgeschlossen wird, hat die Bundes­regierung 2011 Gesetze für sogenannte „Leist­ungen für Bildung und Teilhabe“ erlassen, die unter anderem Teil­habeleistungen vorsehen. Heute gilt: Wer Unter­stützung benötigt, soll dafür 15 Euro im Monat bezieh­ungsweise 180 Euro pro Jahr vom zuständigen Amt in ihrer oder seiner Kommune be­kommen. Zu den Berech­tigten zählen zum Beispiel Fami­lien, die Bürger­geld, Wohngeld oder Kinder­zuschlag beziehen. Bundesweit hat ungefähr eines von fünf Kindern Anspruch auf solche Teilhabe­leistungen.

Viele Kinder aus armen Familien sind auf Teilhabeleistungen angewiesen und auch dazu berechtigt – doch aus unterschiedlichen Gründen erhalten sie die Hilfe nicht.© Wübben Stiftung Bildung/Peter Gwiazda

Schwachpunkt Daten

In Schulen im Brennpunkt gibt es besonders viele Schülerinnen und Schüler, deren Fa­milien finanziell schlechter­gestellt sind. Das heißt im Umkehrschluss: Diese Familien be­zieh­ungsweise Kinder müss­ten das Fördergeld per Gesetz eigentlich bekommen. Wie viele es genau sind, wird jedoch nicht erfasst. Klar ist: Durch politische Reformen, die etwa durch die Debatten um die Kinder­grund­sicherung angestoßen wurden, ist die Gruppe der poten­ziell An­spruchsberechtigten zuletzt ge­wachsen.

Der Paritätische Gesamtverband hat jüngst eine Expertise („Teilhabe­quoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ veröffentlicht, die Auskunft darüber gibt, wie viele beziehungsweise wie wenige Familien das Geld tat­sächlich beziehen. Die Ergebnisse sind ernüchternd:

Die Kernergebnisse der Expertise

  • Die allermeisten Familien mit ge­ringer Finanzkraft erhalten die Unterstützung nicht, obwohl sie sie brauchen und sie ihnen zu­steht. Oder sie finden kein passendes Teil­habe­angebot. Im Durch­schnitt kann nur eins von fünf an­spruchs­­berechtigten Kindern die finan­ziellen Mittel tatsäch­lich nutzen.
  • Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede: In einigen kamen die Teilhabe­leist­ungen we­niger als zehn Prozent der Kinder zugute, die einen Anspruch darauf haben. Anderswo waren es da­gegen rund 60 Prozent. Darüber hinaus bietet das Bildungs- und Teilhabe­paket weitere Leistungen, die in der Studie nicht untersucht wurden.
  • Die Datenlage ist schlecht. Des­halb ist zu ver­muten, dass noch weniger Kinder das Geld für soziale Aktivi­täten nutzen kön­nen. Zur Erklärung: Nicht alle Kommu­nen überweisen die Geldsumme auf das Konto der Familien. Manche nutzen Kar­ten­systeme. Wenn eine Familie die Karte am Anfang des Monats auf­lädt, gilt die Leistung statis­tisch als gewährt. Allerdings gibt es nicht überall genügend Ange­bote, zum Beispiel bei Sport­vereinen oder Musik­schulen, an denen die Kinder damit teil­nehmen können. So kann es passieren, dass sie das verfüg­bare Budget faktisch doch nicht nutzen können.
Mit finanzieller Unterstützung haben benachteiligte Kinder die Möglichkeit, dennoch teilzunehmen, etwa an kulturellen Angeboten oder Sportaktivitäten. © Wübben Stiftung Bildung/Alexander Scheuber
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Schulen im Brennpunkt können Eltern unterstützen und sie aufklären, damit sie ihre Rechte in Sachen Teilhabeleistungen kennen und ausschöpfen. © Wübben Stiftung Bildung/Mika Volkmann

So können Schulen im Brennpunkt unterstützen

Fakt ist: Viele Eltern wissen nicht, dass ihre Kinder Anspruch auf Teilhabe­leistungen haben und was sie tun müssen, um dieses Geld zu bekommen. Hier können Schulen im Brennpunkt Hilfestellung leisten:

  • Eltern unterstützen: Über die Säule III des Startchancen-Programms finanzieren viele Schulen Sozial­arbeiterinnen und Sozialarbeiter, die auch Bildungs- und Teilhabe­bera­tungen (kurz BuT-Be­ratungen) an­bieten. Sie können die Erzieh­ungs­be­rechtigten darüber infor­mieren, dass und wie sie Teilhabe­leistungen bean­tragen können. Im Idealfall begleiten sie die Familien in ihrer Sprache Schritt für Schritt durch die Antrag­stellung.
  • Selbstständig informieren: Die Fachkräfte an den Schulen können bei den zustän­digen Behörden die Informationen ein­holen, die sie für die Beratung der Erziehungs­berechtigten be­nötigen. Auch der Austausch mit anderen Schulen im Brennpunkt kann hilfreich sein.
  • Wissen, wo es steht: Eine Über­sicht zu den zuständigen Stellen findet sich beim BMAS. Eine weitere hilf­reiche Anlauf­stelle ist die Website BuT-Beratung.de. Hier finden Inter­essierte Infor­mations­­angebote in mehreren Sprachen und Kontakte von Ansprech­personen, die tele­fonisch und online beraten. Außer­dem können Fachkräfte Schulungen anfragen.

Doch die Antragstellung ist nur ein Problem, das andere ist die fehlende Infrastruktur. Wer nicht weiß, ob und welche sozialen Angebote es in der Nachbarschaft gibt, wird das Bud­get wahrscheinlich nicht einlösen. Hier können Schulen im Brennpunkt unter­stützen, indem sie etwa die Zusam­men­arbeit mit Anbietern wie Vereinen oder Trägern der Ju­gend­arbeit stärken. Dadurch bringen sie die Kinder auf Ideen und bieten passende Möglich­keiten, um die Teilhabeleistungen zu nutzen.

Über die Expertise

Die Expertise „Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ nimmt die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II in den Blick und analy­siert die festgestellten Leistungs­ansprüche von Kindern und Jugend­­lichen im Alter von sechs bis unter 15 Jahren. Dafür wurden die an die Bundes­agentur für Arbeit übermittelten Daten für diese Leistungsart ausgewertet, was Rück­schlüsse auf Städte und Landkreise zulässt. Die Autor­innen und Autoren der Exper­tise sind Greta Schabram, Dr. Andreas Aust, Katja Kipping sowie Dr. Joachim Rock.

Foto: © Dr. Andreas Aust

Dr. Andreas Aust arbeitet seit sieben Jahren als Referent für Sozialpolitik beim Paritätischen Ge­samt­­verband. Er ist Mit­autor verschiedener Expertisen zum Thema, unter anderem der kürzlich erschienenen Expertise „Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“. Auch im aktuellen Handbuch Kommunale Sozialpolitik beschäftigt er sich mit den Leistungen zur Teilhabe.

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