Wenn Familien arm sind, leiden darunter auch die Kinder. Dann reicht das Geld zum Beispiel nicht, um das Mittagessen in der Schule oder den Klassenausflug zu bezahlen. Vielleicht ist die Mitgliedschaft im Sportverein zu teuer oder das Ausleihen eines Musikinstruments. Damit mehr Kinder unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern bei solchen Aktivitäten mitmachen können und niemand ausgeschlossen wird, hat die Bundesregierung 2011 Gesetze für sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ erlassen, die unter anderem Teilhabeleistungen vorsehen. Heute gilt: Wer Unterstützung benötigt, soll dafür 15 Euro im Monat beziehungsweise 180 Euro pro Jahr vom zuständigen Amt in ihrer oder seiner Kommune bekommen. Zu den Berechtigten zählen zum Beispiel Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Bundesweit hat ungefähr eines von fünf Kindern Anspruch auf solche Teilhabeleistungen.
Schwachpunkt Daten
In Schulen im Brennpunkt gibt es besonders viele Schülerinnen und Schüler, deren Familien finanziell schlechtergestellt sind. Das heißt im Umkehrschluss: Diese Familien beziehungsweise Kinder müssten das Fördergeld per Gesetz eigentlich bekommen. Wie viele es genau sind, wird jedoch nicht erfasst. Klar ist: Durch politische Reformen, die etwa durch die Debatten um die Kindergrundsicherung angestoßen wurden, ist die Gruppe der potenziell Anspruchsberechtigten zuletzt gewachsen.
Der Paritätische Gesamtverband hat jüngst eine Expertise („Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ veröffentlicht, die Auskunft darüber gibt, wie viele beziehungsweise wie wenige Familien das Geld tatsächlich beziehen. Die Ergebnisse sind ernüchternd:
Die Kernergebnisse der Expertise
- Die allermeisten Familien mit geringer Finanzkraft erhalten die Unterstützung nicht, obwohl sie sie brauchen und sie ihnen zusteht. Oder sie finden kein passendes Teilhabeangebot. Im Durchschnitt kann nur eins von fünf anspruchsberechtigten Kindern die finanziellen Mittel tatsächlich nutzen.
- Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede: In einigen kamen die Teilhabeleistungen weniger als zehn Prozent der Kinder zugute, die einen Anspruch darauf haben. Anderswo waren es dagegen rund 60 Prozent. Darüber hinaus bietet das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Leistungen, die in der Studie nicht untersucht wurden.
- Die Datenlage ist schlecht. Deshalb ist zu vermuten, dass noch weniger Kinder das Geld für soziale Aktivitäten nutzen können. Zur Erklärung: Nicht alle Kommunen überweisen die Geldsumme auf das Konto der Familien. Manche nutzen Kartensysteme. Wenn eine Familie die Karte am Anfang des Monats auflädt, gilt die Leistung statistisch als gewährt. Allerdings gibt es nicht überall genügend Angebote, zum Beispiel bei Sportvereinen oder Musikschulen, an denen die Kinder damit teilnehmen können. So kann es passieren, dass sie das verfügbare Budget faktisch doch nicht nutzen können.
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So können Schulen im Brennpunkt unterstützen
Fakt ist: Viele Eltern wissen nicht, dass ihre Kinder Anspruch auf Teilhabeleistungen haben und was sie tun müssen, um dieses Geld zu bekommen. Hier können Schulen im Brennpunkt Hilfestellung leisten:
- Eltern unterstützen: Über die Säule III des Startchancen-Programms finanzieren viele Schulen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die auch Bildungs- und Teilhabeberatungen (kurz BuT-Beratungen) anbieten. Sie können die Erziehungsberechtigten darüber informieren, dass und wie sie Teilhabeleistungen beantragen können. Im Idealfall begleiten sie die Familien in ihrer Sprache Schritt für Schritt durch die Antragstellung.
- Selbstständig informieren: Die Fachkräfte an den Schulen können bei den zuständigen Behörden die Informationen einholen, die sie für die Beratung der Erziehungsberechtigten benötigen. Auch der Austausch mit anderen Schulen im Brennpunkt kann hilfreich sein.
- Wissen, wo es steht: Eine Übersicht zu den zuständigen Stellen findet sich beim BMAS. Eine weitere hilfreiche Anlaufstelle ist die Website BuT-Beratung.de. Hier finden Interessierte Informationsangebote in mehreren Sprachen und Kontakte von Ansprechpersonen, die telefonisch und online beraten. Außerdem können Fachkräfte Schulungen anfragen.
Doch die Antragstellung ist nur ein Problem, das andere ist die fehlende Infrastruktur. Wer nicht weiß, ob und welche sozialen Angebote es in der Nachbarschaft gibt, wird das Budget wahrscheinlich nicht einlösen. Hier können Schulen im Brennpunkt unterstützen, indem sie etwa die Zusammenarbeit mit Anbietern wie Vereinen oder Trägern der Jugendarbeit stärken. Dadurch bringen sie die Kinder auf Ideen und bieten passende Möglichkeiten, um die Teilhabeleistungen zu nutzen.
Über die Expertise
Die Expertise „Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ nimmt die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II in den Blick und analysiert die festgestellten Leistungsansprüche von Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis unter 15 Jahren. Dafür wurden die an die Bundesagentur für Arbeit übermittelten Daten für diese Leistungsart ausgewertet, was Rückschlüsse auf Städte und Landkreise zulässt. Die Autorinnen und Autoren der Expertise sind Greta Schabram, Dr. Andreas Aust, Katja Kipping sowie Dr. Joachim Rock.
Dr. Andreas Aust arbeitet seit sieben Jahren als Referent für Sozialpolitik beim Paritätischen Gesamtverband. Er ist Mitautor verschiedener Expertisen zum Thema, unter anderem der kürzlich erschienenen Expertise „Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“. Auch im aktuellen Handbuch Kommunale Sozialpolitik beschäftigt er sich mit den Leistungen zur Teilhabe.